Was ist eine Mietkaution?

In einem Mietvertrag können Mieter und Vermieter vereinbaren, dass der Mieter beim Vermieter eine Mietkaution hinterlegt. Dabei handelt es sich um eine Sicherheitsleistung des Mieters. Somit sichert sich der Vermieter für den Fall ab, dass der Mieter seinen Pflichten aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Offene Mietkostenforderungen können durch die Mietkaution ganz oder teilweise beglichen werden, sollte der Mieter nicht zahlungsfähig sein. Ein anderer Fall könnte z.B. auch sein, dass Ansprüche wegen nicht gemachter Schönheitsreparaturen beglichen werden.

Für den Vermieter besteht die Pflicht, die Kaution anzulegen. Dies muss aber getrennt von seinem sonstigen Vermögen sein. Eine Einzahlung der Mietsicherheit auf sein privates Girokonto ist verboten. Die Gelder müssen auf einem separaten Konto verwaltet werden. Das Gesetz besagt, dass die Mietsicherheit zinsgünstig anzulegen ist. Somit muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass die hinterlegte Geldsumme zumindest zu dem Zinssatz verzinst wird, der bei Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gebräuchlich ist. Es gibt verschiedene Anlageformen:

Barkaution: Der vereinbarte Geldbetrag wird vom Mieter an den Vermieter bar übergeben oder auf dessen Konto überwiesen. Der Nachteil besteht zum einen in der Kapitalertragsteuer in Höhe von 30% auf die Zinsen. Des Weiteren hat der Vermieter eine leichte Zugriffsmöglichkeit. In der Regel ziehen die Banken den Zinsabschlag unmittelbar ab. Im Rahmen ihrer Steuererklärung ist es den Mietern möglich, sich die abgezogene Steuer zurückzuholen. Das Finanzamt erlässt gegenüber dem Vermieter einen Steuerbescheid. Diesen benötigt der Mieter dann für seine Steuererklärung.

Bankbürgschaft Mietkaution: Bei einer solchen Bürgschaft wird vom Mieter zur Sicherheit eine Bürgschaft gestellt. Banken können in diesem Fall als Bürgen fungieren. Die Bank verpflichtet sich bei möglichen Verbindlichkeiten des Mieters, für diese einzustehen. Dies auf eine bestimmte Summe begrenzt. Der Mieter ist dazu verpflichtet, einmalig eine Gebühr und pro Jahr eine Provision zu bezahlen. Doch auch diese Form hat ihre Nachteile. Auf die Kautionssumme fallen keine Zinsen an. Des Weiteren wird diese Form von vielen Vermietern abgelehnt. Denn der Vermieter muss schnell handeln, wenn er die Bank in Anspruch nehmen will. In Streitfällen ist dies meist kompliziert.

Mietkautionsversicherung: Marktstudien haben ergeben, dass 40 % derer, die über einen Umzug in naher Zukunft nachdenken, sich für eine Mietkautionsversicherung entscheiden würden. Nach Abschluss des Versicherungsvertrages wird von der Versicherungsgesellschaft eine Urkunde ausgestellt. Der Mieter übergibt diese Urkunde anstatt einer Barkaution oder einer Bankbürgschaft dem Vermieter. Die Versicherung verpflichtet sich, für mögliche Verbindlichkeiten des Mieters einzustehen. Diese Summe ist selbstverständlich wie bei der Bankkaution begrenzt. Allerdings begleicht die Versicherung bereits bei der ersten Anforderung. Der Vermieter zahlt eine jährliche Gebühr.

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